Wahlärztin
Ich führe meine Praxis als Wahlarztordination, das heißt es besteht kein Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Für Sie als Patient ermöglicht dies einerseits kurzfristige Termine und kaum Wartezeiten in der Ordination, andererseits aber auch eine sorgsame Betreuung, die nicht nur auf fundiertem Wissen und modernen Behandlungsmethoden basiert, sondern auch ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit, sowie eine umfassende, individuelle Beratung einschließt.
Die Verrechnung für die Behandlung erfolgt direkt mit Ihnen als PatientIn. Je nach Leistung und Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf teilweise Refundierung des Honorars durch Ihre Krankenkasse. Falls Sie während des Abrechnungszeitraums bei einem Kassenarzt des jeweiligen Faches in Behandlung gewesen sind, ist in diesem Quartal kein Kostenersatz möglich.
Sie erhalten nach Ihrem Besuch in meiner Ordination eine Honorarnote mit Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen. Die Bezahlung der Behandlung ist in bar oder per Bankomat möglich. Mit einem von uns bereitgestellten Formular können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Auf Wunsch können wir die Einreichung gerne für Sie übernehmen.
Honorar für Erstordination pro Quartal: | 140 Euro |
Honorar für Folgeordination im selben Quartal: | 90 Euro |